Böllergruppe

Die Böllerschützen

Brauchtum und Tradition seit 1995

Das Böllerschießen gehört in die Sparte des Lärmbrauchtums und entstand vor Jahrhunderten mit der Entdeckung des Schwarzpulvers. Die Ursprünge des Lärmbrauchtums reichen jedoch weit in die vorchristliche Zeit zurück. Gemeinschaftlich und in ritualisierter Form erzeugter Lärm dient der Ehrerweisung, bringt Lebensfreude, Trauer oder Gedenken zum Ausdruck und hebt bestimmte Momente über den Alltag hinaus. Die Böllerschützengruppe des Machtolsheimer Schützenvereins besteht seit 1995. Das etwa 10 Mann starke Team eröffnet mit Böllerschüssen Vereinsfeste und -veranstaltungen und ist außerdem bei kirchlichen Anlässen wie Hochzeiten oder Taufen von Vereinsmitgliedern im Einsatz. Böllern ist als Teil des „Schützenwesens in Deutschland“ als immaterielles Kulturgut von der Deutschen UNESCO-Kommission anerkannt und findet auch in der Bevölkerung ein reges Interesse und einen besonderen Anklang bei Dorf- und Vereinsfesten. Je nach Anlass werden nur wenige einzelne Schüsse bis zu mehreren Hundert Schüssen abgegeben. Es wird immer in einer bestimmten Reihenfolge geschossen, welche vom Schützenmeister vorgegeben wird. Aus Böllern werden keine Geschosse emittiert, es erfolgt ausschließlich eine (sehr laute) Schwarzpulver-Explosion. Deshalb stellen Böllergeräte wie Hand- oder Schaftböller, Musketen, Kartuschenkanonen, Vorderladerkanonen oder Standböller keine Waffen im klassischen Sinne dar. In dieser Form verstehen die Böllerschützen ihr ureigenes Brauchtum.

Die fünf Grundformen der Salven sind

  • Lauffeuer: wird im gleichen Takt geschossen
  • Schnellfeuer: wird im gleichen unmittelbar hintereinander folgenden Takt geschossen
  • Salutschuss: wird von allen Schützen gleichzeitig ausgeführt
  • Rad: es wird mit zunehmender Geschwindigkeit geschossen
  • Doppelschlag: zwei Schützen feuern direkt nacheinander ab und es wird gewartet, bis die nächsten beiden Schützen abdrücken

Eine Veranstaltung mit Böllerschießen bedarf keiner Genehmigung durch die Behörden. Dagegen wird von den Behörden eine restriktive Prüfung jedes einzelnen Schützen regelmäßig vorgenommen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Böller geschossen werden dürfen (Quelle: Homepage WSV):

  • keine Vorbestrafung
  • körperliche und psychische Eignung (entspr. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde)
  • ein Alter von mindestens 21 Jahren
  • ein Fachkundenachweis; Voraussetzung hierfür ist die bereits ein Jahr lang gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • ein Bedürfnisnachweis (Vereinsmitgliedschaft, Bescheinigung des Vereins)